KI in Finanz-KMU: Was die FINMA bei operationellen Risiken erwartet, und wie Sie damit Wert schaffen
Für KI gibt es in der Schweiz kein eigenes Finanzmarktgesetz. Die FINMA ordnet KI in bestehende Pflichten ein: das Rundschreiben 2023/1 zu operationellen Risiken und Resilienz für Banken und Wertpapierhäuser, die Regeln zur Auslagerung und die Aufsichtsmitteilung 08/2024 zu Governance und Risikomanagement beim Einsatz von KI. Für ein kleineres Institut heisst das: ein Inventar der KI-Anwendungen, klare Verantwortung, Tests und Überwachung der wichtigen Anwendungen, geprüfte Verträge mit Anbietern und ein Plan, falls ein Dienst ausfällt. Wer das früh aufsetzt, kann KI dort einsetzen, wo sie Zeit spart, ohne die Aufsicht zu fürchten.
KI ist in Finanzinstituten längst angekommen
Im April 2025 hat die FINMA die Ergebnisse ihrer ersten Umfrage zu künstlicher Intelligenz veröffentlicht. Befragt wurden rund 400 Banken, Wertpapierhäuser, Versicherungen, Fondsleitungen und Verwalter von Kollektivvermögen. Rund die Hälfte setzt KI bereits ein oder entwickelt erste Anwendungen. Im Durchschnitt betreiben diese Institute bis zu 5 Anwendungen und arbeiten an 9 weiteren.
In kleineren Instituten sieht das oft unspektakulär aus: Entwürfe für Kundenbriefe, Kommentare im Reporting, die Prüfung von Onboarding-Unterlagen, Übersetzungen. Vieles läuft über Standardwerkzeuge wie Copilot oder ChatGPT, manches ohne offiziellen Entscheid. Genau dort beginnt die Frage der Aufsicht.
Die FINMA verbietet KI nicht. Sie erwartet, dass Sie wissen, wo sie arbeitet, und dass Sie die Risiken führen.
Was die FINMA erwartet
Ein eigenes KI-Gesetz für den Finanzmarkt gibt es nicht. Die FINMA ordnet KI in bestehende Pflichten ein und hat ihre Erwartungen in Aufsichtsmitteilungen konkretisiert.
| Regelwerk | Was es für KI bedeutet | Für wen |
|---|---|---|
| FINMA-Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz», in Kraft seit 1. Januar 2024 | Risiken aus Informatik und Kommunikation sowie kritische Daten sind zu führen. Kritische Funktionen und ihre Toleranzen für Unterbrüche legt der Verwaltungsrat fest. Seit dem 1. Januar 2026, nach zwei Jahren Übergangsfrist, müssen die Institute ihre operationelle Resilienz sicherstellen. Berührt eine KI-Anwendung eine kritische Funktion oder kritische Daten, fällt sie in diesen Rahmen. | Banken, Wertpapierhäuser und Finanzgruppen. Kleinere Institute der FINMA-Kategorien 4 und 5 sind von Teilen befreit, etwa bei Informatik, Cyber und kritischen Daten. Kritische Funktionen und Resilienz gelten auch für sie. |
| FINMA-Rundschreiben 2018/3 «Outsourcing» | Wer eine wesentliche Funktion an einen Anbieter auslagert, braucht ein Inventar, eine sorgfältige Auswahl, einen Vertrag mit Prüfrechten und einen Ausstiegsplan. KI-Dienste aus der Cloud fallen darunter, sobald sie wesentlich sind. Das Bankkundengeheimnis gilt unverändert. | Banken, Wertpapierhäuser, Versicherungen |
| FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2024 «Governance und Risikomanagement beim Einsatz von KI» | Benennt die Risiken: Modelle (Robustheit, Korrektheit, Erklärbarkeit, Verzerrung), Daten, Informatik und Cyber, Abhängigkeit von Dritten, Recht und Reputation. Erwartet ein Inventar, klare Verantwortung, Dokumentation, Tests, Überwachung und Schulung. | Alle beaufsichtigten Institute |
| FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2025 «Operationelle Resilienz» | Zeigt, wie weit die Institute sind: Von 267 befragten Instituten hat die Hälfte höchstens drei kritische Funktionen definiert. | Banken, Wertpapierhäuser, Finanzmarktinfrastrukturen |
Für Vermögensverwalter unter Aufsicht einer Aufsichtsorganisation gilt das Rundschreiben 2023/1 nicht direkt. Als Massstab für eine vertretbare Praxis taugt es trotzdem, gerade bei Abhängigkeiten von Anbietern.
Sechs Fragen, die Ihre Geschäftsleitung beantworten können sollte
- Wo läuft KI heute? Ein Inventar aller Anwendungen, auch der inoffiziellen. Die Definition muss breit genug sein, sonst bleibt das Inventar lückenhaft.
- Was ist kritisch? Welche Anwendungen berühren eine kritische Funktion, Kundendaten oder Entscheide gegenüber Kunden?
- Wer verantwortet was? Eine verantwortliche Person pro Anwendung, und wer über neue Anwendungen entscheidet.
- Wie prüfen wir die Ergebnisse? Tests vor dem Einsatz, Stichproben danach, und bei Inhalten für Kunden immer ein Mensch, der freigibt.
- Was regelt der Vertrag mit dem Anbieter? Ort der Bearbeitung, kein Training mit Ihren Daten, Unterauftragnehmer, Prüfrechte und Ausstieg.
- Was tun wir, wenn der Dienst ausfällt? Eine Toleranz für den Unterbruch und ein manueller Ablauf, der dann greift.
Wo KI in kleineren Instituten Wert schafft
Die Erwartungen der FINMA sind kein Grund, KI zu meiden. Sie helfen, die Einsatzfelder nach Risiko zu wählen. Viele lohnende Anwendungen haben ein überschaubares Risiko, weil ein Mensch das Ergebnis prüft.
| Einsatz | Nutzen | Kontrolle |
|---|---|---|
| Entwürfe für Kundenkorrespondenz | Schnellere Antworten, einheitlicher Ton | Beraterin oder Berater prüft und sendet |
| Kommentare im Kundenreporting | Tage weniger Aufwand pro Quartal | Freigabe vor dem Versand |
| Onboarding: Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen | Kürzere Durchlaufzeit | Der Entscheid bleibt bei Compliance |
| Interne Suche in Weisungen und Produktunterlagen | Antworten in Sekunden statt Minuten | Quellenangabe, nur interne Daten |
Höhere Anforderungen gelten, wo KI selbst entscheidet, etwa über Kredite oder Anlagen. Dort kommen die Regeln zu automatisierten Einzelentscheiden im Datenschutzgesetz und die Pflichten zur Eignungsprüfung hinzu. Solche Anwendungen gehören nicht an den Anfang.
In drei Schritten zu einer Praxis, die der Prüfung standhält
- Inventar und Einstufung: Erfassen Sie alle KI-Anwendungen und stufen Sie sie nach Risiko ein. Für ein kleineres Institut sind das meist zwei bis drei Wochen.
- Leitplanken und Verträge: Eine kurze Weisung zu erlaubten Werkzeugen und Daten, geprüfte Verträge mit den Anbietern und die Einordnung in Ihr bestehendes Risikomanagement.
- Eine erste Anwendung mit Messung: Wählen Sie einen Ablauf mit klarem Nutzen und überschaubarem Risiko. Halten Sie den Aufwand vorher fest und berichten Sie dem Verwaltungsrat über Wirkung und Risiken.
Den Überblick über Datenschutz, FINMA und EU AI Act für den Verwaltungsrat gibt unser Artikel «KI-Governance für Verwaltungsräte». Rechtliche Detailfragen gehören zu spezialisierten Rechtsberatern. Welche KI-Arbeit sich lohnt und wie Sie sie führen, klären wir mit Ihnen.
Quellen
- FINMA: Ergebnisse der Umfrage zu KI im Finanzmarkt, 24. April 2025
- FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2024: Governance und Risikomanagement beim Einsatz von KI, 18. Dezember 2024
- FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2025: Operationelle Resilienz, 10. November 2025
- FINMA-Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz, Banken», 7. Dezember 2022
- FINMA-Rundschreiben 2018/3 «Outsourcing», Fassung vom 1. Januar 2021
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), Art. 21 (automatisierte Einzelentscheidung)
Häufige Fragen
Braucht ein kleines Finanzinstitut eine eigene KI-Richtlinie?
Eine kurze Weisung genügt meist: erlaubte Werkzeuge, welche Daten hinein dürfen, wer neue Anwendungen freigibt. Wichtig ist, dass sie im bestehenden Risikomanagement verankert ist und gelebt wird.
Ist die Nutzung von Copilot oder ChatGPT eine Auslagerung?
Das hängt davon ab, ob eine wesentliche Funktion betroffen ist und welche Daten bearbeitet werden. Werden Kundendaten bearbeitet, braucht es in jedem Fall eine Version für Firmen mit Vertrag, und das Bankkundengeheimnis muss gewahrt bleiben.
Was prüft die FINMA bei KI konkret?
Gemäss Aufsichtsmitteilung 08/2024 vor allem Governance und Verantwortung, ein Inventar mit Risikoeinstufung, Datenqualität, Tests und Überwachung sowie die Abhängigkeit von Anbietern.
Wo steht Ihr Institut?
Im Executive Briefing klären wir in zwei vertraulichen Stunden, wo KI bei Ihnen heute arbeitet, welche Erwartungen der FINMA Sie betreffen und wo sich ein erster Einsatz lohnt.
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